Was sollte ich bei Rücklastschriften beachten?

Falls die Abbuchung eines Betrages von Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift scheitert, kommt es zu einer Rücklastschrift. Durch diese Rücklastschrift entstehen uns zusätzliche Kosten, die wir Ihnen gemäß unseren AGB in Rechnung stellen.

Mögliche Gründe dafür, dass eine Rücklastschrift zustande kommt:

  • Sie haben versäumt, uns Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen (z.B. bei Verwendung der automatischen Aufladung).
  • Ihr Konto wies zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genügend Deckung auf.
  • Gegen die SEPA-Lastschrift wurde Einspruch eingereicht. Die Bankentgelte werden dabei von Ihrem Gesprächsguthaben bei sipgate abgezogen. Dadurch kann Ihr Guthabenkonto bei sipgate ins Minus geraten sein - in diesem Fall sind ggf. keine abgehenden Telefonate mehr möglich.

Wir korrigieren Ihre offenen Posten nicht automatisch. Wenn Sie diese ausgleichen möchten, dann überweisen Sie bitte den offenen Betrag oder führen eine manuelle Aufladung durch. 

Haben Sie weitere Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne unter der Rufnummer
0211-63553355 oder per Mail unter team@sipgate.de.

Fehler bei automatischer Abbuchung

 

Nach einer Rücklastschrift wird die automatische Abbuchung per SEPA-Lastschrift solange deaktiviert, bis die offenen Posten, die sich aus der Rücklastschrift zzgl. Gebühren ergeben, ausgeglichen wurden. Sobald der offene Betrag bei uns eingegangen ist, wird die automatische Abbuchung reaktiviert.

Wenn Sie die offenen Posten per Überweisung ausgleichen möchten, achten Sie darauf, dass im Verwendungszweck Ihre Kundennummer hinterlegt ist, damit wir die Überweisung dem richtigen Account ohne Verzögerungen zuordnen können.

Änderungen in der automatischen Abbuchung wirken sich erst auf zukünftige Rechnungen und Abbuchungen aus. Sollten Sie das Zahlverfahren zwischenzeitig geändert haben, so erfolgt die Reaktivierung natürlich unter Berücksichtigung dieser Änderung.


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