Rücklastschriften – was ist zu tun?

Falls die Abbuchung eines Betrages von Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift scheitert, kommt es zu einer Rücklastschrift. Durch diese Rücklastschrift entstehen uns zusätzliche Kosten, die wir Ihnen gemäß unseren AGB in Rechnung stellen.

Mögliche Gründe dafür, dass eine Rücklastschrift zustande kommt:

  • Sie haben versäumt, uns Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen (z.B. bei Verwendung der automatischen Aufladung).
  • Ihr Konto wies zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genügend Deckung auf.
  • Gegen die SEPA-Lastschrift wurde Einspruch eingereicht. Die Bankentgelte werden dabei von Ihrem Gesprächsguthaben bei sipgate abgezogen. Dadurch kann Ihr Guthabenkonto bei sipgate ins Minus geraten sein - in diesem Fall sind ggf. keine abgehenden Telefonate mehr möglich.

Wir korrigieren Ihre offenen Posten nicht automatisch. Wenn Sie diese ausgleichen möchten, dann überweisen Sie bitte den offenen Betrag oder führen eine manuelle Aufladung durch. 

Haben Sie weitere Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne unter der Rufnummer
0211-63553355 oder per Mail unter team@sipgate.de.


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